Weichfedernde Bodenbeläge
... sind genau so zu berücksichtigen wie es gegenwärtig in DIN 4109 vorgesehen ist. In Zukunft müsste es richtigerweise "austauschbare Bodenbeläge" heißen und wurde in der aktuelle Fassung aus dem Jahr 2018 auch so bezeichnet.
geschrieben von: Christian Burkhart
zuletzt aktualisiert am 10.08.2018