Eigener Wohnbereich
Die Empfehlungen für den eigenen Wohnbereich gemäß Abschnitt 7.6.11 (bzw. Abschnitt 7.3.1 in der Richtlinie 103-1) sind bewusst von den Anforderungen gegenüber dem fremden Bereich getrennt und unabhängig zu betrachten. Eine starre Verknüpfung würde hier den Planungsspielraum zu stark einschränken.
geschrieben von: Christian Burkhart
zuletzt aktualisiert am 16.12.2025
