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Abweichungen zur TA Lärm

Die Abweichung der Werte von der TA Lärm bezüglich der Stufe D resultiert aus der Abstimmung mit den Geräuschen aus haustechnischen Anlagen. Die maximalen Schalldruckpegel sind gemäß DIN 4109 und DEGA-Empfehlung 30 dB(A), nach TA Lärm wären nachts 35 dB(A) zulässig. Diese Unschlüssigkeit sollte behoben werden, und deshalb wurden die Anforderungen hier an haustechnische Anlagen nach DIN 4109 angeglichen. Das Schutzbedürfnis der Bewohner steht im Vordergrund, und es ist aus schalltechnischer Sicht nicht einsichtig, warum Geräusche aus Betrieben im Erdgeschoss lauter sein dürfen, als die Toilettenspülung des Nachbarn aus dem 2. Obergeschoss. Die Werte für die Beurteilungspegel (jeweils 10 dB strenger) und für die Anforderungen tags (jeweils 10 mehr als nachts) wurden entsprechend angepasst.

geschrieben von: Christian Burkhart  
zuletzt aktualisiert am 22.03.2011