DEGA-Richtlinien 103-1 und 103-2
Der DEGA-Schallschutzausweis der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) basiert auf den Richtlinien
- DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1: Schallschutzklassen und erhöhter Schallschutz"
(September 2024) und - DEGA-Richtlinie 103-2 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 2: Schallschutzausweis"
(Dezember 2025),
die vom DEGA-Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt wurden.
Die DEGA-Richtlinie 103-2 definiert sieben Schallschutzklassen zur Bewertung von Wohneinheiten als Ergänzung der Schallschutzanforderungen der DIN 4109. Mit diesen Klassen kann der gewünschte Schallschutz schon in der Planungsphase festgelegt werden und bestehende Gebäude aufgrund ihres Schallschutzes bewertet und eingeordnet werden.
Das zugehörige Excel-Tool kann hier heruntergeladen werden.
Hinweis: Die frühere DEGA-Empfehlung 103 (von Januar 2018) ist weiterhin verfügbar.
