Entwurf zur DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1"

Der Vorstandsrat der DEGA hat kürzlich beschlossen, dass neben den bisherigen "DEGA-Empfehlungen" auch "DEGA-Richtlinien" veröffentlicht werden können. Hierfür gelten dieselben Regularien (PDF) wie für die Empfehlungen, so dass u. a. auch jeweils ein Einspruchsverfahren durchgeführt werden muss.
Die erste DEGA-Richtlinie wurde vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt. Sie ist in Abstimmung mit dem Vorstand unter der Nummer 103-1 als Entwurf erschienen:
- Download (PDF):
DEGA-Richtlinie 103-1:2023-05 "Schallschutz im Wohnungsbau Teil 1: Schallschutzklassen und erhöhter Schallschutz", Entwurf Mai 2023
Zusammen mit einem späteren zweiten Teil "DEGA-Schallschutzausweis" (103-2) sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis" aus dem Jahr 2018 ersetzen, wobei folgende Veränderungen im vorliegenden ersten Teil der Richtlinie vorgenommen wurden:
- Abtrennung des Teils 2 zum Schallschutzausweis,
- Einführung und Umsetzung eines parallelen ("zweigleisigen") Konzepts mit "raumbezogenen" und "bauteilbezogenen" Kenngrößen zur Klassifizierung des Schallschutzes,
- Umstrukturierung mit eigenen Abschnitten zu Begriffen und Formelzeichen,
- Einführung von optionalen Anforderungen,
- Erweiterung und Anpassung der Empfehlungen an den eigenen Wohnbereich aus dem DEGA-Memorandum BR 0104 von Februar 2015,
- redaktionelle Überarbeitung.
Die DEGA-Richtlinie 103-1 wird zunächst einem Einspruchsverfahren unterzogen.
Somit haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens
Montag, den 9. Oktober 2023
Einsprüche an die DEGA-Geschäftsstelle zu richten.
Bitte verwenden Sie hierzu das
Formblatt für Einsprüche (DOCX).
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise auf der Titelseite des Entwurfs.