Standort und Außenlärmsituation
Kann man bei Standort und Außenlärmsituation eine höhere Schallschutzklasse durch Punkteaddition erreichen?
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Im Abschnitt 7.1 "Allgemeine Erläuterungen zur Anwendung" ist hierzu ausgeführt:
“Für die Einstufung in eine Schallschutzklasse für den Standort und die Außenlärmsituation müssen alle Kriterien (Gebietscharakter, maßgeblicher Außenlärmpegel) der jeweiligen Schallschutzklasse erfüllt sein.”
Das bedeutet, dass wirklich alle(!) Kriterien eingehalten sein müssen. Dadurch ist ein "Hochpunkten" ausgeschlossen.
Demgegenüber ist dies beim baulichen Schallschutz schon möglich; dies ergibt sich aus dem nächsten Absatz:
Beim baulichen Schallschutz darf die Gesamtbewertung "maximal eine Klasse besser sein als die geringste Bewertung in einem Einzelkriterium."
Geschrieben von: Christian Burkhart
Zuletzt aktualisiert am 16.12.2025
