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Standort und Außenlärmsituation

Kann man bei Standort und Außenlärmsituation eine höhere Schallschutzklasse durch Punkteaddition erreichen?

Nein, das ist nicht vorgesehen.

Im Abschnitt III.1. "Schallschutzausweis – Allgemeine Erläuterungen zur Anwendung" ist hierzu ausgeführt:
"Für die Einstufung in eine Qualitätsklasse müssen alle Mindestkriterien für den Standort und die Außenlärmbelastung dieser Klasse erfüllt sein."
Das bedeutet, dass wirklich alle(!) Kriterien eingehalten sein müssen. Dadurch ist ein "Hochpunkten" ausgeschlossen.

Demgegenüber ist dies beim baulichen schallschutz schon möglich, diese regibt sich aus dem nächsten Absatz:
"Beim baulichen Schallschutz darf die Gesamtbewertung maximal eine Klasse besser sein als die geringste Bewertung in einem Einzelkriterium."

Geschrieben von: Christian Burkhart  
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2018