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Entwurf zur DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1"


Der Vorstandsrat der DEGA hat kürzlich beschlossen, dass neben den bisherigen "DEGA-Empfehlungen" auch "DEGA-Richtlinien" veröffentlicht werden können. Hierfür gelten dieselben Regularien (PDF) wie für die Empfehlungen, so dass u. a. auch jeweils ein Einspruchsverfahren durchgeführt werden muss.

Die erste DEGA-Richtlinie wurde vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt. Sie ist in Abstimmung mit dem Vorstand unter der Nummer 103-1 als Entwurf erschienen:

Zusammen mit einem späteren zweiten Teil "DEGA-Schallschutzausweis" (103-2) sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis" aus dem Jahr 2018 ersetzen, wobei folgende Veränderungen im vorliegenden ersten Teil der Richtlinie vorgenommen wurden:

  • Abtrennung des Teils 2 zum Schallschutzausweis,
  • Einführung und Umsetzung eines parallelen ("zweigleisigen") Konzepts mit "raumbezogenen" und "bauteilbezogenen" Kenngrößen zur Klassifizierung des Schallschutzes,
  • Umstrukturierung mit eigenen Abschnitten zu Begriffen und Formelzeichen,
  • Einführung von optionalen Anforderungen,
  • Erweiterung und Anpassung der Empfehlungen an den eigenen Wohnbereich aus dem DEGA-Memorandum BR 0104 von Februar 2015,
  • redaktionelle Überarbeitung.

Die DEGA-Richtlinie 103-1 wird derzeit einem Einspruchsverfahren unterzogen.
Einsprüche konnten bis zum 09.10.2023 eingereicht werden (Frist abgelaufen).