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Neuwahl des DEGA-Vorstandsrates

Alle Mitglieder der DEGA sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 21. Juni 2024 für die Wahl von 14 Mitgliedern des Vorstandsrats vorzuschlagen.

Gemäß der Satzung (§ 19(2)) und der Wahlordnung der DEGA wird hiermit die Wahl zum Vorstandsrat der DEGA ausgeschrieben.

Der Vorstandsrat wählt den Vorstand und die Präsidentin / den Präsidenten, legt die allgemeinen Richtlinien für die Arbeit der DEGA fest und entscheidet in den wichtigsten Fragen des Vereins. Er wird u. a. gebildet aus den sechs Mitgliedern des Vorstands, zwei ehemaligen Präsidenten, den 14 Leiterinnen und Leitern der Fachausschüsse/-gruppen und 14 weiteren gewählten Mitgliedern. Die dreijährige Amtszeit dieser 14 gewählten Mitglieder endet in diesem Jahr; die neue Amtszeit beginnt direkt nach der Wahl.

Die Wahl wird vom Wahlausschuss durchgeführt und überwacht. Ihm gehören Prof. Dr. Jesko Verhey (O.v.G.-Universität Magdeburg, Wahlleiter), Dr. Tommy Luft (O.v.G.-Universität Magdeburg) und Dr. Martin Klemenz (DEGA) an.

Jedes Mitglied der DEGA hat das Vorschlagsrecht, so dass alle Mitglieder aufgefordert sind, Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstandsrat vorzuschlagen. Da die Satzung und die Wahlordnung der DEGA kürzlich geändert wurden, sind Online-Wahlen ab sofort möglich. Der Wahlausschuss hat bereits entschieden, dass diese Wahl erstmals als Online-Wahl durchgeführt wird - um Kosten, Papier und Aufwand zu sparen.

Bitte geben Sie Ihre Kandidaturvorschläge bis spätestens Freitag, den 21. Juni 2024 schriftlich an den Wahlausschuss. Die Adresse des Wahlausschusses ist die der Geschäftsstelle der DEGA.

Die vorgeschlagenen Kandidierenden haben danach bis zum 12.07.2024 Zeit, ihre Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich zu erklären.
Gemäß der Wahlordnung sind folgende Termine und Fristen für die Wahl festgelegt worden:

  • Abgabeschluss für Wahlvorschläge: 21.06.2024
  • Abgabeschluss der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur: 12.07.2024
  • Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge: 19.07.2024
  • Abgabeschluss des Widerrufs der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur (ggf.): 02.08.2024
  • Versand der Online-Wahlunterlagen (Beginn des Wahlzeitraums): 16.08.2024
  • Ende des Wahlzeitraums: 11.10.2024

Die Auszählung erfolgt unverzüglich nach dem Ende des Wahlzeitraums. Eventuelle Beschwerden können innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses an den Wahlausschuss eingereicht werden.

Der Wahlleiter