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DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1" erschienen


Die DEGA hat im September 2024 die neue DEGA-Richtlinie 103 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1: Schallschutzklassen und erhöhter Schallschutz" veröffentlicht:

Nachdem die vorangegangene DEGA-Empfehlung 103 bereits in zwei Versionen (2009 und 2018) publiziert wurde, hat diese in der akustischen Fachwelt eine große Beachtung gefunden, und die Erstellung von DEGA-Schallschutzausweisen wird zunehmend populärer.

Gegenüber der DEGA-Empfehlung 103 aus dem Jahr 2018 wurden folgende Veränderungen in dieser Richtlinie vorgenommen:

  • Abtrennung des Teils III zum Schallschutzausweis (spätere DEGA-Richtlinie 103-2),
  • Einführung und Umsetzung eines parallelen ("zweigleisigen") Konzepts mit "raumbezogenen" und "bauteilbezogenen" Kenngrößen zur Klassifizierung des Schallschutzes,
  • Umstrukturierung mit eigenen Abschnitten zu Begriffen und Formelzeichen,
  • Einführung von optionalen Anforderungen,
  • Erweiterung und Anpassung der Empfehlungen an den eigenen Wohnbereich aus dem DEGA-Memorandum BR 0104 von Februar 2015,
  • Änderungen der Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile,
  • redaktionelle Überarbeitung.

Die Richtlinie 103-1 wurde zunächst einem Einspruchsverfahren unterzogen (siehe Akustik Journal 02/23, Juni 2023) und wurde durch den DEGA-Vorstandsrat im März 2024 verabschiedet.

Für die Anwendung in Form des DEGA-Schallschutzausweises ist eine zweite DEGA-Richtlinie 103-2 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 2" im September 2024 als Entwurf erschienen.