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Entwurf zur DEGA-Richtlinie 103-2 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 2"


Der zweite Teil der DEGA-Richtlinie 103 „Schallschutz im Wohnungsbau“ wurde kürzlich vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt. Er ist in Abstimmung mit dem Vorstand unter der Nummer 103-2 als Entwurf erschienen:

Zusammen mit dem bereits veröffentlichten ersten Teil sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“ aus dem Jahr 2018 ersetzen. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Empfehlung sind hier beschrieben.

Die DEGA-Richtlinie 103-2 wird zunächst einem Einspruchsverfahren unterzogen. Somit haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens

  • Montag, den 10. Februar 2025

Einsprüche an die DEGA-Geschäftsstelle zu richten. Bitte verwenden Sie hierzu das Formblatt (DOCX) für Einsprüche.
Hier finden Sie die Regularien für DEGA-Richtlinien.

Hinweis: Bis zur finalen Veröffentlichung dieses zweiten Teils ist der Absatz III („Schallschutzausweis“) in der bisherigen DEGA-Empfehlung 103 (2018) weiterhin gültig, und ebenso das zugehörige Excel-Tool (2021).