Entwurf zur DEGA-Richtlinie 103-2 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 2"
Der zweite Teil der DEGA-Richtlinie 103 „Schallschutz im Wohnungsbau“ wurde kürzlich vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt. Er ist in Abstimmung mit dem Vorstand unter der Nummer 103-2 als Entwurf erschienen:
- Download (PDF):
DEGA-Richtlinie 103-2:2024-09 "Schallschutz im Wohnungsbau Teil 2: Schallschutzausweis", Entwurf September 2024
Zusammen mit dem bereits veröffentlichten ersten Teil sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“ aus dem Jahr 2018 ersetzen. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Empfehlung sind hier beschrieben.
Die DEGA-Richtlinie 103-2 wird zunächst einem Einspruchsverfahren unterzogen. Somit haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens
- Montag, den 10. Februar 2025
Einsprüche an die DEGA-Geschäftsstelle zu richten. Bitte verwenden Sie hierzu das Formblatt (DOCX) für Einsprüche.
Hier finden Sie die Regularien für DEGA-Richtlinien.
Hinweis: Bis zur finalen Veröffentlichung dieses zweiten Teils ist der Absatz III („Schallschutzausweis“) in der bisherigen DEGA-Empfehlung 103 (2018) weiterhin gültig, und ebenso das zugehörige Excel-Tool (2021).