Informatives zum DEGA-Schallschutzausweis


DEGA-Empfehlung 103

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA e. V.) hat im Januar 2018 die DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis" veröffentlicht, nachdem sie einem Einspruchsverfahren unterzogen wurde. Eine erste Fassung dieser Empfehlung war bereits im März 2009 erschienen.

Die Empfehlung wurde vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erarbeitet, in dem die meisten deutschen Experten des baulichen Schallschutzes organisiert sind. Die DEGA hat ein mehrstufiges, auch für den Laien transparentes Konzept entwickelt.

Konzept

Die beiden wesentlichen Zielsetzungen der DEGA-Empfehlung 103 sind:

  • Schaffung eines mehrstufigen Systems zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen unabhängig von der Art des Gebäudes,
  • Entwicklung eines Punktesystems auf dieser Basis zur einfachen Kennzeichnung des Schallschutzes von ganzen Wohneinheiten oder Gebäuden.

Die Einführung eines mehrstufigen Anforderungssystems ist für eine klare Differenzierung und Bewertung der schalltechnischen Qualität von Gebäuden sinnvoll und notwendig. Das System ist auf die heute üblichen Bauweisen und mit den heutigen bauaufsichtlich eingeführten Mindestanforderungen nach DIN 4109 abgestimmt. Durch die Einteilung in insgesamt 7 Stufen wird eine differenzierte und praxisgerechte Einstufung sowohl für Neubauten als auch für den Altbaubestand ermöglicht.

Erhöhter Schallschutz

Der bauliche Schallschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Die erste Norm, in welcher die Höhe des baurechtlich geforderten Schallschutzes niedergelegt wurde, ist das Normblatt DIN 4110 (erschienen 1938). Eine erste Fassung des auch heute maßgeblichen Normblattes DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" wurde 1944 veröffentlicht. Diese grundlegenden Arbeiten sind bis heute Basis des baulichen Schallschutzes in Deutschland und waren auch Vorbild für vergleichbare Normen und Regelwerke des benachbarten Auslandes.

Wie im Vorwort der DIN 4109 ausführlich erläutert, wurde der dort festgeschriebene Mindestschallschutz immer zur Verhinderung unzumutbarer Geräuschbelästigung bei normalem Wohnverhalten gesehen. Dies ist im Sinne heutiger Nutzeransprüche, des Nutzerverhaltens und der Lebensweise häufig nicht ausreichend und könnte zumindest in einigen Bereichen nahezu kostenneutral deutlich besser ausgeführt werden. Trotzdem gelten die Anforderungen nach DIN 4109 nahezu unverändert seit vielen Jahrzehnten als bauaufsichtliche Anforderung.

Um den Forderungen der Planer und Nutzer nachzukommen, die mehr als nur den Mindestschallschutz wünschen, wurden bereits in der Fassung der DIN 4109 von 1962 Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz mit angegeben und in der Fassung aus dem Jahr 1989 fortgeführt. Die dortigen Werte sind jedoch so stark von Kompromissen geprägt, dass sich die Empfehlungen des erhöhten Schallschutzes von den Anforderungen nach DIN 4109 aus dem Jahr 1989 teilweise nur geringfügig unterscheiden und damit keine subjektiv signifikante Verbesserung gegeben ist.

In der heute aktuellen Fassung der DIN 4109 aus dem Jahr 2018 sind keine Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz enthalten. In einem Teil 5 zur DIN 4109 wurde ein erhöhter Schallschutz in Fortführung des Beiblattes 2 erarbeitet (veröffentlicht im August 2020), und die Akzeptanz am Markt wird sich dann in den kommenden Jahren zeigen.

Durch die sinnvolle und praxisgerechte Abstufung der Schallschutzklassen in der DEGA-Empfehlung 103 und mit Hilfe der darin enthaltenen, auch für Laien verständlichen verbalen Beschreibungen kann erhöhter Schallschutz eingeschätzt und gezielt vereinbart werden.

Schallschutzausweis

Die Kennwerte des Schallschutzes sind leider für Planer und Nutzer sehr schlecht verständlich und nachzuvollziehen. Die Frage, wie sich komplexe technische Sachverhalte insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Produkten für den Anwender / Nutzer / Verbraucher einfach darstellen und kennzeichnen lassen, ist nicht nur auf den Schallschutz beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf andere technische Sachgebiete.

Auf dem Gebiet der Energieeinsparung ist es mit der Kennzeichnung bei Elektrogeräten und mit dem Energieausweis für Gebäude auf einfache Art und Weise gelungen, für den Verbraucher mehr Transparenz zu schaffen. Der Verbraucher kann ohne tiefere Fachkenntnis Qualitätsvergleiche durchführen und mündig Kaufentscheidungen treffen.

Im Bereich des baulichen Schallschutzes war diese Art der Transparenz und Aufklärung bisher nicht gegeben. Bauakustische Fachleute haben mit der DIN 4109, dem Beiblatt 2 und dem Teil 5 sowie der VDI 4100 Hilfsmittel zur Planung und Auslegung von verschiedenen Schallschutzniveaus zur Hand. Außerhalb dieser begrenzten Gruppe, insbesondere bei Verbrauchern, fehlt die Kenntnis über Möglichkeiten und Chancen des baulichen Schallschutzes, der in den allermeisten Fällen bis zum Beschwerdefall wegen mangelnder Transparenz nicht thematisiert wird. Diese wird in der DEGA-Empfehlung 103 durch ein von der Gebäudeart unabhängiges Anforderungs- und Bewertungssystem geschaffen.

Das Bewertungssystem der DEGA-Empfehlung 103 beinhaltet die Beurteilung von Standort und Außenlärm sowie den baulichen Schallschutz sowohl zwischen fremden Wohneinheiten als auch im eigenen Wohnbereich. Neben freistehenden Einfamilienhäusern waren in den vergangenen Jahrzehnten die Wohnformen in Deutschland weitgehend Wohnungen in Mehrfamilienhäusern einerseits und Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften andererseits. Aufgrund der meist zweischalig ausgeführten Haustrennwände war der Schallschutz zwischen Reihenhäusern und Doppelhaushälften deutlich höher als in Mehrfamilienhäusern. Diese historisch gewachsenen Wohnformen und die Regelung der schalltechnischen Anforderungen in den Normen und Richtlinien haben viele Jahrzehnte lang Anwendung gefunden. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen ändern sich jedoch, und so ist in Deutschland ein Wandel bei den bevorzugten Wohnformen festzustellen. Dies liegt zum einen an der starken Zunahme von Single-Haushalten und zum anderen an den veränderten wirtschaftlichen Möglichkeiten von Familien, die sich eigenen Wohnraum schaffen möchten. Dadurch haben sich Mischbauweisen in unterschiedlichsten Varianten entwickelt. Allen Varianten gemeinsam ist die Mischung von "klassischen", in der Regel eingeschossigen Wohneinheiten und mehrgeschossigen, sich meist über zwei bis vier Ebenen erstreckenden, reihenhausähnlichen Wohneinheiten. Hierbei beschreibt der Begriff "Wohneinheit" die tatsächliche Grundrissgestaltung und Nutzung besser und löst die traditionellen Bezeichnungen "Wohnung", "Reihenhaus" und "Doppelhaus" ab.

Aus der Sicht des Schallschutzes muss die Grundlage des Anforderungsniveaus nicht die planerische und bauliche Art des Gebäudes oder die Grundrissgestaltung, sondern der Schutz der Bewohner sein. Durch einen Verzicht auf die Unterscheidung zwischen den Bauformen "Wohnungen" und "Reihenhäusern" wird die Möglichkeit geschaffen, den Wohnraum in seiner schalltechnischen Qualität losgelöst von der Art des Gebäudes und der Grundrissgestaltung zu beurteilen. In vielen europäischen Ländern wird bereits seit Jahren nicht zwischen Wohnungen (mehrgeschossige Gebäude) und Doppel- /Reihenhäusern unterschieden.

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