DEGA-Empfehlung 103


Der DEGA-Schallschutzausweis der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) basiert auf der DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis", die vom DEGA-Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt wurde.

Hier kann sowohl die aktuell gültige Ausgabe der DEGA-Empfehlung 103 (2018) als auch die frühere erste Ausgabe (2009) heruntergeladen werden.

Die DEGA-Empfehlung 103 definiert sieben Schallschutzklassen zur Bewertung von Wohneinheiten als Ergänzung der Schallschutzanforderungen der DIN 4109. Mit diesen Klassen kann der gewünschte Schallschutz schon in der Planungsphase festgelegt werden und bestehende Gebäude aufgrund ihres Schallschutzes bewertet und eingeordnet werden.

Aktueller Hinweis: Kürzlich ist die neue DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1" als Entwurf erschienen.
Zusammen mit einem späteren zweiten Teil "DEGA-Schallschutzausweis" (103-2) sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 ersetzen.
Bezüglich Teil 1 läuft derzeit ein Einspruchsverfahren.

Weitere Hinweise, die sich aufgrund häufiger Fragen bei der Anwendung ergeben, werden unter dem Menüpunkt "FAQ" beantwortet.