Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Fachausschusses vom 29. März 2001
1. Aufgabenbereich / oder "Arbeitsgebiet"
Der Fachausschuss Fahrzeugakustik (FA Fahrzeugakustik) der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) befasst sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen, den praktischen Anwendungen sowie der Normung in allen Bereichen der Akustik, die mit der Thematik der Fahrzeugakustik in Verbindung stehen. Zu diesen Aufgabenbereichen gehören insbesondere:
a) Akustik des Gesamtfahrzeugs
b) Akustik von Aggregaten und Komponenten
c) Akustische Mess- und Analysemethoden
d) Akustische Prüfeinrichtungen für Fahrzeuge und Komponenten
e) Sound Design und angewandte Psychoakustik, Geräusch- und Schwingungskomfort
f) Aeroakustik der Fahrzeuge
g) Numerische Methoden der Fahrzeugakustik und -schwingungen
h) Aktive und passive Schall- und Schwingungsbeeinflussung bei Fahrzeugen
i) Rollgeräusche
j) interdisziplinäre Fragestellungen zur Umweltauswirkung von Fahrzeugen
k) Mitarbeit bei der Standardisierung.
2. Zielsetzung
Der Fachausschuss Fahrzeugakustik soll der Kooperation und der Koordination der auf dem Gebiete der Fahrzeugakustik arbeitenden Institutionen und Einzelpersonen sowie dem internationalen Kontakt zu den entsprechenden Ausschüssen in anderen Ländern dienen.
Dazu gehören insbesondere
a) Abstimmungen zwischen Forschung, Praxis und Lehre
b) Mitarbeit im entsprechenden Fachausschuss Fahrzeugakustik der EAA bzw. Mitarbeit an der Gründung des betreffenden EAA-FA
c) Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, die sich ggf. auch an interessierte Berufsgruppen von Nicht-Akustikern wenden, für die Ergebnisse aus dem Bereich Fahrzeugakustik von Bedeutung sind
d) Vorschläge zu Forschungsförderungsprogrammen
e) Inhaltliche Koordinierung mit anderen Fachausschüsse der DEGA.
3. Veranstaltungen
Der Fachausschuss Fahrzeugakustik soll jährlich möglichst zwei Veranstaltungen in Form von Diskussionssitzungen, strukturierten Sitzungen, Seminaren, Workshops usw. durchführen.
Dabei soll eine Veranstaltung – ggf. in Verbindung mit der Mitgliederversammlung des FA - im Rahmen der DAGA-Tagung untergebracht werden und eine andere Veranstaltung, die auch in ihrer Thematik auf eine der unter Pkt. 2 genannten Berufsgruppen abzielen oder der internationalen Zusammenarbeit dienen kann, im Herbst stattfinden.
4. Mitgliedschaft
Mitglied im Fachausschuss Fahrzeugakustik kann jedes ordentliche Mitglied der DEGA werden (s. § 4 und §5 der DEGA-Satzung).
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Mitteilung an den Leiter des FA oder die Geschäftsstelle der DEGA erworben.
Neben diesen "aktiven" Mitgliedern kann eine Liste von "Interessenten des FA" geführt werden, die über die Veranstaltungen des FA zwecks gelegentlicher Teilnahme informiert werden. Die "Interessenten des FA" sind bei Abstimmungen im FA nicht stimmberechtigt.
Mitglieder, die dreimal hintereinander nicht an der Mitgliederversammlung und nicht zwischenzeitlich an anderen Veranstaltungen des FA teilgenommen haben, verlieren ihren Mitgliederstatus und werden als "Interessenten" weitergeführt, ein erneuter Aufnahmeantrag ist jederzeit möglich.
5. Gliederung des Fachausschusses / oder "Organe des FA"
Die Organe des FA sind
der/die Leiter/-in und sein(e) Stellvertreter
die Mitgliederversammlung
Für besondere Aufgaben können von der Mitgliederversammlung Kommissionen gebildet werden.
6. Leitung des Fachausschusses
Der Leiter oder die Leiterin des FA und sein(e) Stellvertreter leiten den Fachausschuss, vertreten ihn nach außen, sorgen für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und erstatten in den Mitgliederversammlungen der DEGA und des FA den jährlichen Tätigkeitsbericht.
Eine Erweiterung der Leitung um einen zweiten Stellvertreter ist möglich.
Die Amtszeit des Leiters und seines Stellvertreters beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende der jährlichen DAGA-Tagung. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Der Leiter/die Leiterin und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung des FA in (auf Antrag per Akklamation, wenn die Mitgliederversammlung dem einstimmig zustimmt) geheimer Abstimmung gewählt, es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden des/der Leiter/-in oder von Stellvertretern kann das verbliebene Mitglied der Leitung ein Mitglied des FA befristet bis zur nächsten Mitgliederversammlung in die Leitung berufen.
7. Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des FA werden von dessen Leiter einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung einberufen, die möglichst während der DAGA-Tagung stattfinden sollte.
Die Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung dazu mindestens zwei Wochen vorher im "Sprachrohr" der DEGA oder im DAGA-Tagungsprogramm bekannt gegeben worden ist.
Bei einem Termin außerhalb der DAGA-Tagung hat die Einladung wiederum bis zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Leiter des FA und dessen Stellvertreter, nimmt deren Tätigkeitsbericht entgegen, beschließt in grundsätzlichen den Fachausschuss betreffenden Fragen und kann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen Änderungen dieser Geschäftsordnung vornehmen.
Abstimmungen können auf Antrag aus der Mitgliederversammlung per Akklamation durchgeführt werden, wenn die Mitgliederversammlung dem einstimmig zustimmt. Ansonsten müssen sie geheim durchgeführt werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sind. Bei nicht Beschlussfähigkeit der Versammlung ruft die Leitung innerhalb von vier Wochen zu einer neuen Mitgliederversammlung ein, die dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
8. Auflösung des Fachausschusses
Zur Auflösung des FA bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.
9. Satzung der DEGA
Für den Fachausschuss und seine Mitglieder gilt die Satzung der DEGA, insbesondere §12 (Fachausschüsse).
Die Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am (29.03.01) beschlossen
und vom DEGA-Vorstand genehmigt.