Umgebungslärm
Als Umgebungslärm werden unerwünschte oder gesundheitsschädliche
Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen
verursacht werden. Hierzu zählt auch der Verkehrs- und
Gewerbelärm.
Zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen einschließlich Belästigung
durch Umgebungslärm wurde im Jahre 2002 die Umgebungslärmrichtlinie
erlassen. Sie soll als Grundlage für die Einführung von
Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten
Lärmquellen – Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, ortsbewegliche
Maschinen – dienen.