Straßenverkehrslärm
Lärm, der von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahn,
Bundes-, Landes-, Gemeindestraße) oder öffentlichen Parkplätzen
ausgeht, bezeichnet man als Straßenverkehrslärm.
Der Straßenverkehrslärm stellt die bedeutendste Lärmquelle in der
Bundesrepublik Deutschland dar. Heutige Pkw, Lkw und Busse sind durch
technische Verbesserungen zwar leiser als Fahrzeuge der früheren
Generation, dennoch nimmt der Straßenverkehrslärm durch einen
kontinuierlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu.
Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in
Deutschland nicht. Für neue Straßen oder bei wesentlichen Änderungen
einer bestehenden Straße sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) Immissionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel des
Straßenlärms festgelegt. Bei bestehenden Straßen gibt es keine
verbindlichen Regelungen. Dennoch besteht in machen Situationen die
Möglichkeit einer Lärmminderung. Dabei handelt es sich um so genannte
Lärmsanierungen, die erst bei sehr hohen Belastungen durchgeführt
werden. Bei Straßen in der Baulast des Bundes wird sie als freiwillige
Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen
gewährt.
Die Immissionen des Straßenverkehrs werden z.B. durch die Anzahl der
Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit, durch den Fahrbahnbelag, die
Reifen und den Abstand des Immissionsortes zur Straße beeinflusst. Im
Bereich des Straßenverkehrs gibt es somit viele Möglichkeiten zur
Verringerung der Lärmbelastung.