Schienenverkehrslärm
Lärm von Fahrzeugen auf Schienenwegen (Schienenwege der Eisenbahnen
und Straßenbahnen) wird als Schienenverkehrslärm angesehen, durch den
sich ca. 16 Millionen Menschen in Deutschland belästigt fühlen.
Eine generelle Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm gibt es in
Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen
Änderung eines Schienenweges sind in der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte festgelegt. Für bestehende
Schienenwege gibt es keine verbindlichen Regelungen. Jedoch können, wie
beim Straßenverkehrslärm, als freiwillige Leistung so genannte
Lärmsanierungen durchgeführt werden. Die Immissionsgrenzwerte der
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sind aber deutlich
höher als bei der Lärmvorsorge.
Die Immissionen des Schienenverkehrs werden durch zahlreiche Parameter
beeinflusst. Besonders die Anzahl und Art der Schienenfahrzeuge, deren
Geschwindigkeit und der Abstand des Immissionsortes zum Schienenweg
spielen für die Lärmbelästigung der Anwohner eine große Rolle, so dass
in vielerlei Hinsicht Potential zur Verringerung der Lärmbelastung
vorhanden ist.