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Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für verschiedene Flughäfen

by admin last modified 2009-02-18 11:46

In allen Verordnungen wird zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des betreffenden Flughafens ein Lärmschutzbereich festgelegt, der in topographischen Karten dargestellt wird. In § 4 wird angegeben, wo man diese Karten einsehen kann. Des Weiteren ist dokumentiert, dass eine bauliche Anlage, die sich zum Teil in einer Schutzzone befindet, als ganz in dieser Schutzzone gelegen gilt.

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