Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für verschiedene Flughäfen
In allen Verordnungen wird zum Schutz der Allgemeinheit vor
Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch
Fluglärm in der Umgebung des betreffenden Flughafens ein
Lärmschutzbereich festgelegt, der in topographischen Karten dargestellt
wird. In § 4 wird angegeben, wo man diese Karten einsehen kann. Des
Weiteren ist dokumentiert, dass eine bauliche Anlage, die sich zum Teil
in einer Schutzzone befindet, als ganz in dieser Schutzzone gelegen
gilt.