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Schallschutzverordnung

by admin last modified 2009-02-18 11:32

Die Verordnung über bauliche Schallschutzanfordernungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm gilt für Anlagen, die nach dem FluLärmG im Lärmschutzbereich erbaut werden dürfen. Grundsatz der Schallschutzverordnung ist, dass die baulichen Anlagen und deren Räume so anzuordnen und zu errichten sind, dass der Schallpegel vor Aufenthaltsräumen niedrig gehalten wird.
Für Schallschutzanforderungen gilt ein bewertetes Bauschalldämmmaß. Es muss von allen Bauteilen eingehalten werden. Genauso wird festgelegt, in welchen Fällen die Anforderungen für einen zufriedenstellenden Schallschutz erfüllt sind, und wann ein Nachweis für ausreichende Schalldämmung erbracht werden muss.

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