Schallschutzverordnung
Die Verordnung über bauliche Schallschutzanfordernungen nach dem
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm gilt für Anlagen, die nach dem
FluLärmG im Lärmschutzbereich erbaut werden dürfen. Grundsatz der
Schallschutzverordnung ist, dass die baulichen Anlagen und deren Räume
so anzuordnen und zu errichten sind, dass der Schallpegel vor
Aufenthaltsräumen niedrig gehalten wird.
Für Schallschutzanforderungen gilt ein bewertetes Bauschalldämmmaß. Es
muss von allen Bauteilen eingehalten werden. Genauso wird festgelegt,
in welchen Fällen die Anforderungen für einen zufriedenstellenden
Schallschutz erfüllt sind, und wann ein Nachweis für ausreichende
Schalldämmung erbracht werden muss.