Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung
Die Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung (MsbLärmSchV) gilt für den
Bau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen der
Magnetschwebebahnen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche werden für die
unterschiedlichen Gebiete, Wochentage und Tageszeiten
Immissionsgrenzwerte festgelegt. Der Beurteilungspegel ist nach der
Anlage dieser Verordnung zu berechnen.