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Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung

by admin last modified 2009-02-14 20:05

Die Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung (MsbLärmSchV) gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche werden für die unterschiedlichen Gebiete, Wochentage und Tageszeiten Immissionsgrenzwerte festgelegt. Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage dieser Verordnung zu berechnen.
 

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