Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG
Dieses Gesetz legt Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
fest, die aufgrund der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie nötig
sind. Durch dieses Gesetz wird die Lämminderungsplanung als neuer Teil
in das BImSchG eingefügt. In diesem Teil wird sowohl das Ausarbeiten
von Lärmkarten als auch das Aufstellen von Aktionsplänen
festgelegt.