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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

by admin last modified 2009-02-18 11:28

Das Fluglärmgesetz (FluLärmG) dient dazu, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen. Durch das Gesetz werden Lärmschutzbereiche in der Umgebung von Flugplätzen festgelegt, die in zwei Tag- und eine Nachtschutzzone unterteilt sind. Das Fluglärmgesetz enthält dabei keine Immissionsgrenzwerte. Es bestehen lediglich Regelungen über Beschränkungen der baulichen Nutzung, über Aufwendungserstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei vorhandenen Gebäuden in der Tag-Schutzzone I und der Nacht-Schutzzone, sowie bauliche Schallschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Wohnungen in der Tag-Schutzzone II. Das Gesetz begründet auch Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern gegen den Flugplatzhalter.

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