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Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

by admin last modified 2009-02-18 11:27

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) gilt für Geräte und Maschinen, die nach Artikel 2 der EU-Richtlinie 2000/14/EG in den Anwendungsbereich der so genannten Outdoor-Richtlinie fallen. Diese Geräte werden im Anhang dieser Verordnung nochmals aufgelistet. Die Verordnung regelt nicht nur das Inverkehrbringen von Geräten und Maschinen in Deutschland, sondern auch deren Betrieb in Wohngebieten oder empfindlichen Gebieten. Es wird festgelegt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Geräte im Freien nicht betrieben werden dürfen.

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