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EU-Richtlinie 2003/10/EG

by admin last modified 2009-02-18 11:24

Mit der EU-Richtlinie 2003/10/EG werden Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von Lärm, insbesondere die Gefährdung des Gehörs, festgelegt. Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Es werden ebenfalls Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte in Bezug auf die Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruck festgelegt. Die Ermittlung und Bewertung der Risiken für die Arbeitnehmer sind durch den Arbeitgeber durchzuführen, wobei genau festgehalten ist, was der Arbeitgeber dabei zu berücksichtigen hat. Weiterhin beschreibt die Richtlinie Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition. Können die mit einer Lärmexposition verbundenen Risiken nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden, so legt die Richtlinie fest, dass dem Arbeitnehmer unter den jeweiligen Bedingungen ein geeigneter, persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird. Ebenso muss eine Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erfolgen.
Diese Richtlinie wird durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.

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