EU-Richtlinie 2003/10/EG
Mit der EU-Richtlinie 2003/10/EG werden Mindestanforderungen für den
Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen
ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von Lärm, insbesondere
die Gefährdung des Gehörs, festgelegt. Die Anforderungen dieser
Richtlinie gelten für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer aufgrund
ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm ausgesetzt sind oder
ausgesetzt sein können. Es werden ebenfalls Expositionsgrenzwerte und
Auslösewerte in Bezug auf die Tages-Lärmexpositionspegel und den
Spitzenschalldruck festgelegt. Die Ermittlung und Bewertung der Risiken
für die Arbeitnehmer sind durch den Arbeitgeber durchzuführen, wobei
genau festgehalten ist, was der Arbeitgeber dabei zu berücksichtigen
hat. Weiterhin beschreibt die Richtlinie Maßnahmen zur Vermeidung oder
Verringerung der Exposition. Können die mit einer Lärmexposition
verbundenen Risiken nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden, so
legt die Richtlinie fest, dass dem Arbeitnehmer unter den jeweiligen
Bedingungen ein geeigneter, persönlicher Gehörschutz zur Verfügung
gestellt wird. Ebenso muss eine Unterrichtung und Unterweisung der
Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erfolgen.
Diese Richtlinie wird durch die Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung in nationales Recht
umgesetzt.