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EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie)

by admin last modified 2009-02-18 11:22

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bekämpfung von Umgebungslärm betrifft Umgebungslärm, dem Menschen an den unterschiedlichsten Orten ausgeliefert sind. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist das Festlegen eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen erfolgen: 

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
  • Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,
  • Erstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, Umgebungslärm in besonders beeinträchtigten Gebieten so weit zu mindern oder zu verhindern, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind und in Fällen, in denen die Umweltqualität zufrieden stellend ist, diese zu erhalten.

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