EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie)
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Bekämpfung von Umgebungslärm betrifft Umgebungslärm, dem
Menschen an den unterschiedlichsten Orten ausgeliefert sind. Ziel der
Umgebungslärmrichtlinie ist das Festlegen eines gemeinsamen Konzeptes,
um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch
Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Dazu soll eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen erfolgen:
- Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von
Lärmkarten,
- Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,
- Erstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, Umgebungslärm in besonders beeinträchtigten Gebieten so weit zu mindern oder zu verhindern, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind und in Fällen, in denen die Umweltqualität zufrieden stellend ist, diese zu erhalten.