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Bundes-Imissionsschutzgesetz

by admin last modified 2009-02-14 19:58

Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen (BImSchG) dient sowohl der Abwehr bestehender oder bevorstehender Gefahren als auch der Vorsorge. Es stellt Bedingungen an alle Anlagen, was sowohl Grundstücke, Betriebsstätten, Maschinen oder Geräte sein können. Allerdings werden durch das Gesetz nur die grundsätzlichen Anforderungen geregelt. Die für die Praxis wesentlichen Einzelheiten werden durch zahlreiche Durchführungsverordnungen (BImSchV) konkretisiert.
Mit der neuen Fassung vom 29. Juni 2005 ist der sechste Teil „Lärmminderungsplanung“ in das Gesetz eingefügt worden. Mit dieser Einführung wird die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
 

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