Bundes-Imissionsschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen
Vorgängen (BImSchG) dient sowohl der Abwehr bestehender oder
bevorstehender Gefahren als auch der Vorsorge. Es stellt Bedingungen an
alle Anlagen, was sowohl Grundstücke, Betriebsstätten, Maschinen oder
Geräte sein können. Allerdings werden durch das Gesetz nur die
grundsätzlichen Anforderungen geregelt. Die für die Praxis wesentlichen
Einzelheiten werden durch zahlreiche Durchführungsverordnungen
(BImSchV) konkretisiert.
Mit der neuen Fassung vom 29. Juni 2005 ist der sechste Teil
„Lärmminderungsplanung“ in das Gesetz eingefügt worden. Mit dieser
Einführung wird die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt.