Arbeitsstättenverordnung
Diese Verordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von
Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die
Anforderungen dieser Verordnung einzuhalten sind. Dabei handelt es sich
sowohl um allgemeine Anforderungen, wie Konstruktion und Festigkeit von
Gebäuden oder der Einsatz von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung als auch um Maßnahmen zum Schutz vor
besonderen Gefahren, wie z.B. die richtige Anzahl und Anordnung von
Fluchtwegen und Notausgängen. Weitere besondere Bedeutung wird den
Arbeitsbedingungen zugesprochen. Hierzu gehört nicht nur die sichere
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, sondern auch der richtige
Schalldruckpegel, der so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des
Betriebes möglich ist. Die Arbeitsstättenverordnung stellt auch
ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten, die z.B. im
Freien liegen. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen
Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete
persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.