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Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen

by admin last modified 2009-02-18 11:27

Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es in Deutschland nicht. Dies hat zur Folge, dass viele rechtliche Regelungen gelten und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete bei den unterschiedlichen Lärmproblemen beachtet werden müssen. Eine schnelle und einfache Lösung des Problems ist somit nur selten gegeben. Hinzu kommt, dass bei einer Angabe von Grenzwerten eine Unterscheidung zwischen Emissions- und Immissionsort erfolgt und ebenso eine getrennte Betrachtung der einzelnen Lärmquellen vonnöten ist. Es gibt jedoch auch Geräuschquellen, für die es keine gesetzlichen Regelungen gibt, so dass es in solchen Fällen schwierig ist, eine Verringerung der Lärmbelästigung zu bewirken. Im Folgenden wird der Inhalt verschiedener Richtlinien, Gesetze und Verordnungen kurz erläutert. Die EU-Richtlinien sind Rechtssetzungen der Europäischen Gemeinschaft, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind und diese zur Realisierung bestimmter Ziele verpflichten. Für die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland ein Gesetz oder eine Verordnung nötig.. Bei den DIN-Normen handelt es sich um Regeln und Leitlinien für bestimmte Bereiche. Es sind Empfehlungen, die angewendet werden können, aber nicht verbindlich sind. In manchen Fällen kann der Gesetzgeber jedoch eine verpflichtende Anwendung festschreiben. Die einzelnen Richt- bzw. Grenzwerte der verschiedenen Gesetze und Verordnungen finden Sie tabellarisch unter Richt- und Grenzwerte.

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