Nachbarschaftslärm
Als Nachbarschaftslärm werden Geräusche bezeichnet, die durch
Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft entstehen. Hierzu
zählen u.a. Heimwerkerarbeiten, Partys, das Abspielen von Musik oder
aber der Betrieb von Maschinen und Geräten auf dem
Privatgrundstück.
Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen. Hinweise finden sich in
Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der
Kommunen oder auch in Hausordnungen. In manchen Fällen kann auch das
Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906 und § 1004) herangezogen werden.
Haushalts- und Gartengeräte können nicht nur die Mitbewohner, sondern
auch Nachbarn belästigen. Für viele Gerätearten gelten deshalb
rechtliche Vorschriften. Die Richtlinie 2000/14/EG (Outdoorrichtlinie) und die
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung enthalten
Lärmgrenzwerte und regeln Einsatzzeiten. Beim Kauf neuer Geräte kann
mit Hilfe des Umweltzeichens "Blauer Engel" darauf geachtet
werden, so geräuscharme Garten- und Haushaltsgeräte wie möglich zu
erwerben, um die Lärmbelastung für sich selbst und andere zu
minimieren.