Magnetschwebebahnlärm
In der Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung werden
Immissionsgrenzwerte festgelegt, die beim Bau oder bei der wesentlichen
Änderung von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen einzuhalten sind.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche von Magnetschwebebahnen ist z.B. in allgemeinen
Wohngebieten sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel dieser
Verkehrsgeräusche am Immissionsort tags nicht über 59 dB(A) und in der
Nacht nicht über 49 dB(A) liegt.
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Immissionsgrenzwerte in dB(A) |
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Beurteilungspegel |
Beurteilungspegel |
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6-22 Uhr |
22-6 Uhr |
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Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Erholungsgebiete |
57 |
47 |
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Reine Wohngebiete |
59 |
49 |
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Allgemeine Wohngebiete |
59 |
49 |
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Kern-, Dorf-, Mischgebiete |
64 |
54 |
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Gewerbegebiete |
69 |
59 |