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Magnetschwebebahnlärm

by admin last modified 2009-02-18 11:50

In der Magnetschwebebahnlärmschutzverordnung werden Immissionsgrenzwerte festgelegt, die beim Bau oder bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen einzuhalten sind. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche von Magnetschwebebahnen ist z.B. in allgemeinen Wohngebieten sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel dieser Verkehrsgeräusche am Immissionsort tags nicht über 59 dB(A) und in der Nacht nicht über 49 dB(A) liegt.


Immissionsgrenzwerte in dB(A)


Beurteilungspegel

Beurteilungspegel


6-22 Uhr

22-6 Uhr

Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Erholungsgebiete

57

47

Reine Wohngebiete

59

49

Allgemeine Wohngebiete

59

49

Kern-, Dorf-, Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

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