Luftverkehrslärm
Bei Fluglärm handelt es sich um Lärm, der von Flugzeugen und
Hubschraubern beim Start, bei der Landung oder während des Fluges
ausgeht. Die Geräusche, die durch das Rollen vom Gate bis zur Start-
und Landebahn entstehen, zählen nicht zum Fluglärm. Dieser Lärm wird
wie alle anderen Geräusche, die auf dem Flughafengelände vorkommen als
Bodenlärm bezeichnet und dem Gewerbelärm zugeordnet.
Der Flugverkehr ist nach dem Straßenverkehr die zweithäufigste Ursache
von Lärmbelästigungen. Dies liegt trotz zahlreicher
Lärmminderungsmaßnahmen insbesondere daran, dass sowohl in den
vergangenen Jahren der Luftverkehr weiter zugenommen hat, als auch die
Besiedlung in Flughafennähe noch dichter geworden ist. Der Fluglärm
wird zum einen von der Verkehrsluftfahrt, zum anderen aber auch von der
Sportfliegerei (z.B. Propellerflugzeuge), sowie vom militärischen
Flugbetrieb verursacht.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen
Fluglärm stellt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der
Neufassung vom 31.10.2007 dar, das jedoch keine Immissionsgrenzwerte
enthält. Es legt lediglich Lärmschutzbereiche in der Umgebung der
großen Verkehrsflughäfen und der militärischen Flugplätze fest, die
tags in zwei Schutzzonen unterteilt sind und nachts eine Schutzzone
umfassen. Dabei gelten für den Neu- und Ausbau eines Flughafens
geringere Grenzwerte als für bestehende Flugplätze. Weiterhin bestehen
Regelungen über Beschränkungen der baulichen Nutzung, über
Aufwendungserstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei
vorhandenen Gebäuden in den jeweiligen Schutzzonen.
Die Immissionen des Flugverkehrs werden hauptsächlich durch die
Triebwerke, das Fahrwerk und die das Flugzeug umströmende Luft
verursacht. Um den Lärm zu reduzieren werden von der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Lärmgrenzwerte festgelegt. Einige
Flugzeuge, wie z.B. der Airbus A320 oder die Boeing 757, weisen
deutlich geringere Emissionen auf als frühere Flugzeuge. Durch
Ausnahmeregelungen vom Nachtflugverbot für besonders leise Flugzeuge
und durch lärmabhängige Staffelungen der Landegebühren an den großen
Verkehrsflughäfen sollen Anreize geschaffen werden, ältere laute
Flugzeuge durch neue zu ersetzen.