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Maßnahmen zur Lärmminderung

by admin last modified 2009-02-14 19:28

Verschiedenste Maßnahmen können zu einer Lärmminderung beitragen. Dabei kann man auf unterschiedliche Bereiche zurückgreifen. Mit Hilfe von administrativen Schritten (z.B. gesetzliche Festlegung von Grenzwerten) können Ziele gesteckt und Grenzen klar definiert werden, um eine nachhaltige Lärmminderung zu bewirken. Aber auch technische Maßnahmen können zu einer Reduzierung des Lärms beitragen, wobei da zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu unterscheiden ist. Beim aktiven Schallschutz werden Maßnahmen zur Minderung an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg ergriffen. Dazu zählen z.B. die Entwicklung geräuscharmer Motoren oder das Aufbringen eines offenporigen Asphalts. Wenn die Geräusche erst am Immissionsort selbst minimiert werden, handelt es sich um passiven Schallschutz. Beispiele hierfür sind z.B. Schallschutzfenster oder die Verwendung von Gehörschutz.
Neben den administrativen und technischen Maßnahmen können aber auch planerische Regelungen (z.B. Einführung einer Verkehrsberuhigung) zur Lärmminderung beitragen. Durch die vorsorgende Planung einer akustisch richtigen Anordnung von Wohn- und Industriegebieten kann von vorne herein Lärm vermieden werden. Aber auch jeder einzelne kann durch verantwortungsbewusstes Verhalten zur Minimierung des Lärms beitragen, denn jeder kann sowohl Lärmverursacher als auch -betroffener sein.
 

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