Maßnahmen zur Lärmminderung
Verschiedenste Maßnahmen können zu einer Lärmminderung beitragen.
Dabei kann man auf unterschiedliche Bereiche zurückgreifen. Mit Hilfe
von administrativen Schritten (z.B. gesetzliche Festlegung von
Grenzwerten) können Ziele gesteckt und Grenzen klar definiert werden,
um eine nachhaltige Lärmminderung zu bewirken. Aber auch technische
Maßnahmen können zu einer Reduzierung des Lärms beitragen, wobei da
zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu unterscheiden ist. Beim
aktiven Schallschutz werden Maßnahmen zur Minderung an der Quelle oder
auf dem Ausbreitungsweg ergriffen. Dazu zählen z.B. die Entwicklung
geräuscharmer Motoren oder das Aufbringen eines offenporigen Asphalts.
Wenn die Geräusche erst am Immissionsort selbst minimiert werden,
handelt es sich um passiven Schallschutz. Beispiele hierfür sind z.B.
Schallschutzfenster oder die Verwendung von Gehörschutz.
Neben den administrativen und technischen Maßnahmen können aber auch
planerische Regelungen (z.B. Einführung einer Verkehrsberuhigung) zur
Lärmminderung beitragen. Durch die vorsorgende Planung einer akustisch
richtigen Anordnung von Wohn- und Industriegebieten kann von vorne
herein Lärm vermieden werden. Aber auch jeder einzelne kann durch
verantwortungsbewusstes Verhalten zur Minimierung des Lärms beitragen,
denn jeder kann sowohl Lärmverursacher als auch -betroffener
sein.