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Lärm – Was tun?

by admin last modified 2009-02-14 19:29

Sollte es sich bei der Lärmbelästigung um eine kurze oder vorübergehende Angelegenheit handeln, kann der Betroffene zunächst einmal versuchen, dem Lärm aus dem Weg zu gehen. Hierzu kann er z.B. das Fenster schließen oder sich in einen anderen Raum zurückziehen.
Wenn es sich aber um ein permanentes oder immer wiederkehrendes akustisches Problem handelt, sollte dies keine dauerhafte Lösung für den Lärmbetroffenen darstellen. In diesem Fall ist zunächst ein Gespräch mit dem Verursacher zu suchen. Oft kann durch ein klärendes Gespräch schon eine Einigung und damit Verbesserung erzielt werden, da viele Geräusche durch Unwissenheit des Lärmverursachers entstehen. Dieses Gespräch sollte nicht allzu lange hinausgeschoben werden, da mit zunehmender oder anhaltender Lärmbelästigung die Wut auf den Verursacher zunimmt und es somit zu einem größeren Konflikt führen kann. Sollte das Gespräch trotzdem nicht den gewünschten Effekt erzielen, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Manche Beschwerden haben zwar keinen Erfolg, aber sie sind das einzige Mittel, die für den Lärmschutz zuständigen Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Bereich noch Handlungsbedarf besteht. Und in vielen Fällen hat eine Beschwerde bereits zu einer Verbesserung der Lärmsituation beigetragen.
 

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