Lärm – Was tun?
Sollte es sich bei der Lärmbelästigung um eine kurze oder
vorübergehende Angelegenheit handeln, kann der Betroffene zunächst
einmal versuchen, dem Lärm aus dem Weg zu gehen. Hierzu kann er z.B.
das Fenster schließen oder sich in einen anderen Raum
zurückziehen.
Wenn es sich aber um ein permanentes oder immer wiederkehrendes
akustisches Problem handelt, sollte dies keine dauerhafte Lösung für
den Lärmbetroffenen darstellen. In diesem Fall ist zunächst ein
Gespräch mit dem Verursacher zu suchen. Oft kann durch ein klärendes
Gespräch schon eine Einigung und damit Verbesserung erzielt werden, da
viele Geräusche durch Unwissenheit des Lärmverursachers entstehen.
Dieses Gespräch sollte nicht allzu lange hinausgeschoben werden, da mit
zunehmender oder anhaltender Lärmbelästigung die Wut auf den
Verursacher zunimmt und es somit zu einem größeren Konflikt führen
kann. Sollte das Gespräch trotzdem nicht den gewünschten Effekt
erzielen, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht
werden. Manche Beschwerden haben zwar keinen Erfolg, aber sie sind das
einzige Mittel, die für den Lärmschutz zuständigen Behörden darauf
aufmerksam zu machen, dass in diesem Bereich noch Handlungsbedarf
besteht. Und in vielen Fällen hat eine Beschwerde bereits zu einer
Verbesserung der Lärmsituation beigetragen.